Nee, nee, großer Irrtum. In Frankfurt als liberaler Bürgerstadt ist das Radfahren in der Fußgängerzone ausdrücklich (d.h. mit Schildern beglaubigt) erlaubt, aber nur mit “Schrittgeschwindigkeit”. Meiner Meinung nach würde es sich lohnen, die historischen Gründe dafür mal zu untersuchen, schließlich kam der preußische Obrigkeitsstaat nie in die allzeit fürstenlose, dafür kaiserkrönende Stadt am Main.
Aber vielleicht ist es auch nur das typische Frankfurter “Laissez faire” (das sich aber leider auch in der mangelnden Verfolgung von Falschparkern niederschlägt).
Ich dachte, Radfahren auf der Zeil wäre verboten ;) ?
Nee, nee, großer Irrtum. In Frankfurt als liberaler Bürgerstadt ist das Radfahren in der Fußgängerzone ausdrücklich (d.h. mit Schildern beglaubigt) erlaubt, aber nur mit “Schrittgeschwindigkeit”. Meiner Meinung nach würde es sich lohnen, die historischen Gründe dafür mal zu untersuchen, schließlich kam der preußische Obrigkeitsstaat nie in die allzeit fürstenlose, dafür kaiserkrönende Stadt am Main.
Aber vielleicht ist es auch nur das typische Frankfurter “Laissez faire” (das sich aber leider auch in der mangelnden Verfolgung von Falschparkern niederschlägt).